Eine Nachfolgeregelung ist für Unternehmer jeden Alters von Vorteil Bei Firmen mit einem weitgehend dominierenden oder gar allein handelnden Geschäftsführer ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie bei dessen Ausfall in eine kritische Situation geraten. Die Regelung der Unternehmernachfolge ist daher unbedingt notwendig, auch wenn der Geschäftsführer noch nicht vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben steht. Für den Unternehmer geht es dabei um die Sicherung seines Lebenswerkes, für die Banken um die Reduzierung des Risikos – im Extremfall um das Abwenden eines Kreditausfalls. Die Regelung der Nachfolge bei Ausfall des oder der Geschäftsführer beeinflusst daher auch die Rating-Note. Alle Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren unter anderem in Vorbereitung auf Basel II, das eine risikoorientierte Bepreisung von Krediten vorschreibt, Rating-Systeme eingeführt. In der Sparkassenorganisation gibt es ein verbandseinheitliches Rating, das sich zusammensetzt aus den Kennzahlen der Jahresabschlüsse, die 60 Prozent der Note ausmachen, den Qualitativen Faktoren (32 Prozent) und dem Kontoführungsverhalten (acht Prozent). Zu den qualitativen Faktoren gehören neben der Beurteilung der Managementqualifikationen und der Frage, ob die familiären Strukturen eine nachhaltige Unternehmensperspektive bestätigen, auch die Sicherung der Nachfolge. Um diese festzuschreiben, gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten: • Einbindung von Kindern oder sonstigen Familienangehörigen der Unternehmer mit entsprechender Eignung und Neigung durch einen gleitenden Übergang in leitende Funktionen. • Bildung eines Beirates mit aufsichtsähnlichen Funktionen und der Befugnis, im Eventualfall einen geeigneten Geschäftsführer zu bestimmen. • Aufbau von Mitarbeitern der zweiten Führungsebene und kontinuierliche Ausweitung der Kompetenz entsprechend den Erfahrungen. • Funktionale Trennung in der Leitung zwischen Vertrieb/Produktion und finanzieller Führung, da Unternehmen mit einer solchen Trennung tendenziell erfolgreicher und weniger anfällig bei Ausfall eines Geschäftsführers sind. • Mangagement-Buy-Out, das heißt Übernahme des Unternehmens durch leitende Mitarbeiter, wenn eine Nachfolge aus der Familie nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht gewollt ist. • Unternehmensveräußerung an einen strategischen Investor, falls keine der oben genannten Optionen möglich ist. Eine gute Bank wird ihren Kunden immer Unterstützung bei der Frage der Unternehmensnachfolge anbieten, da auch ihr eigenes Risikos davon abhängig ist. Viele haben in den vergangenen Jahren daher gezielt Kontakte zu strategischen Investoren und Unternehmen aufgebaut, die in der gleichen Branche tätig sind. Darüber hinaus unterhalten sie Beziehungen zu Gesellschaften, die sich auf diese Themen spezialisiert haben und Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Nachfolgern oder – wenn gewünscht – potenziellen Käufern unterstützen. Um ihre mittelständischen Firmenkunden für das Thema zu sensibilisieren, bieten manche Banken auch Informationsveranstaltungen an. Quelle: IHK Frankfurt am Main, Wirtschaftsforum 10/05, Seite 12, Autoren Karin-Brigitte Göbel, Vorstandsmitglied, Taunus-Sparkasse, Bad Homburg und Karl Specht, Leiter Zentrale Firmenkundenbetreuung Taunus-Sparkasse, Bad Homburg Eine Nachfolgeregelung ist für Unternehmer jeden Alters von Vorteil Bei Firmen mit einem weitgehend dominierenden oder gar allein handelnden Geschäftsführer ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie bei dessen Ausfall in eine kritische Situation geraten. Die Regelung der Unternehmernachfolge ist daher unbedingt notwendig, auch wenn der Geschäftsführer noch nicht vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben steht. Für den Unternehmer geht es dabei um die Sicherung seines Lebenswerkes, für die Banken um die Reduzierung des Risikos – im Extremfall um das Abwenden eines Kreditausfalls. Die Regelung der Nachfolge bei Ausfall des oder der Geschäftsführer beeinflusst daher auch die Rating-Note. Alle Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren unter anderem in Vorbereitung auf Basel II, das eine risikoorientierte Bepreisung von Krediten vorschreibt, Rating-Systeme eingeführt. In der Sparkassenorganisation gibt es ein verbandseinheitliches Rating, das sich zusammensetzt aus den Kennzahlen der Jahresabschlüsse, die 60 Prozent der Note ausmachen, den qualitativen Faktoren (32 Prozent) und dem Kontoführungsverhalten (acht Prozent). Zu den qualitativen Faktoren gehören neben der Beurteilung der Managementqualifikationen und der Frage, ob die familiären Strukturen eine nachhaltige Unternehmensperspektive bestätigen, auch die Sicherung der Nachfolge. Um diese festzuschreiben, gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten: ● Einbindung von Kindern oder sonstigen Familienangehörigen der Unternehmer mit entsprechender Eignung und Neigung durch einen gleitenden Übergang in leitende Funktionen; ● Bildung eines Beirates mit aufsichtsähnlichen Funktionen und der Befugnis, im Eventualfall einen geeigneten Geschäftsführer zu bestimmen; ● Aufbau von Mitarbeitern der zweiten Führungsebene und kontinuierliche Ausweitung der Kompetenz entsprechend den Erfahrungen; ● Funktionale Trennung in der Leitung zwischen Vertrieb/Produktion und finanzieller Führung, da Unternehmen mit einer solchen Trennung tendenziell erfolgreicher und weniger anfällig bei Ausfall eines Geschäftsführers sind; ● Management-Buy-Out, das heißt Übernahme des Unternehmens durch leitende Mitarbeiter, wenn eine Nachfolge aus der Familie nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht gewollt ist; ● Unternehmensveräußerung an einen strategischen Investor, falls keine der oben Genannten Optionen möglich ist. Quelle: Auszug aus IHK Frankfurt am Main, Wirtschaftsforum 10/05, Seite 12, Autoren Karin-Brigitte Göbel und Karl Specht